ZWECK
Diese Stiftung bürgerlichen Rechts wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart am 2.10.2018 für rechtsfähig anerkannt.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Notlagen unter Beachtung des § 53 AO.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen, welche sich mit der Ausbildung und Erziehung Jugendlicher befassen und durch die finanzielle Unterstützung notleidender Kinder und Jugendlicher oder deren bedürftige Familien entweder unmittelbar oder durch Zuwendungen an gemeinnützige oder mildtätige anerkannte Organisationen, die diese Ziele verfolgen.
Die Stifter haben einen Teil ihres Vermögens in diese Stiftung eingebracht, um der sozialen Gemeinschaft etwas zurückzugeben, was sie in ihrem bisherigen Leben dankbar erhalten haben und genießen durften.
Damit will die Stiftung nun nachhaltig Kinder und Jugendliche fördern, die es wirklich nötig haben unterstützt zu werden. Beispielsweise sollen junge bedürftige oder ggf. auch behinderte Kinder und Jugendliche in ihrer kreativen Entwicklung, sei es in der Musik, Malerei oder Bildhauerkunst gefördert werden, da die Stifter selbst kunstinteressiert sind.
Die Stiftung wird durch einen dreiköpfigen, mit bekannten Persönlichkeiten der Stadt Waiblingen und Stuttgart besetzten freiwilligen Stiftungsrat beraterisch unterstützt.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
VORSTAND & RÄTE
Stiftungsvorstand:
Bianca Kassel, Waiblingen
Jürgen Kassel, Waiblingen
Freiwillige Stiftungsräte:
Katharina von Frankenberg-Langen, Stuttgart
Karl-Adolf Klemm, Schorndorf
Ulrich Schnelle, Waiblingen